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Prüfung der Zulässigkeit eines IFB auch bei Verlustklausel bereits im Investitionsjahr

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 347 Heft 7 v. 15.7.1996

§ 10 Abs 8 EStG

Die Verlustklausel des § 10 Abs 8 EStG 1988 stellt eine Maßnahme der Einkommensermittlung dar. Die Gewinnermittlung bleibt hievon unberührt (vgl Gewinnermittlungsrichtlinien 1989, Pkt 5.1.1. Abs 1; Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 10, Tz 80; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 10 Tz 79). Als Maßnahme der Einkommensermittlung lässt die Verlustklausel die Höhe der in die Bemessungsgrundlage als Spruchbestandteil einfließenden Einkünfte unberührt.

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