§ 1 UWG
§ 48 Abs 2 IPRG
§ 42 LFG, § 44 LFG
Der Betrieb einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung ist sittenwidrig iSd § 1 UWG. Es wird damit ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangt.
§ 1 UWG
§ 48 Abs 2 IPRG
§ 42 LFG, § 44 LFG
Der Betrieb einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung ist sittenwidrig iSd § 1 UWG. Es wird damit ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangt.