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Wettbewerbsverstoß durch Betrieb einer Gleitschirmschule ohne Bewilligung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 312 Heft 7 v. 15.7.1996

§ 1 UWG
§ 48 Abs 2 IPRG
§ 42 LFG, § 44 LFG

Der Betrieb einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung ist sittenwidrig iSd § 1 UWG. Es wird damit ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangt.

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