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Firmenbildungsvorschriften sind Schutzgesetze

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 310 Heft 7 v. 15.7.1996

§ 30 HGB, § 37 HGB
§ 11 KWG
§ 1311 ABGB

Bei den Vorschriften über die Firmenbildung handelt es sich um Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Der in diesen Vorschriften zum Ausdruck kommende Wahrheitsgrundsatz besteht nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern soll auch und gerade den Geschäftsverkehr schützen.

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