Nach der jüngsten Novelle zum Konsumentenschutzgesetz kann der Mieter bzw Käufer von Immobilien binnen einer Woche von der Vertragserklärung zurücktreten; im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer bleibt die Gebühr nach dem Gebührengesetz aber bestehen. Unberührt bleibt auch die Erklärungspflicht nach dem GrEStG.