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KonsumentenschutzgesetzGebührenpflicht auch nach Rücktritt von Immobilienverträgen

SteuerrechtRdW 1996, 281 Heft 6 v. 15.6.1996

Nach der jüngsten Novelle zum Konsumentenschutzgesetz kann der Mieter bzw Käufer von Immobilien binnen einer Woche von der Vertragserklärung zurücktreten; im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer bleibt die Gebühr nach dem Gebührengesetz aber bestehen. Unberührt bleibt auch die Erklärungspflicht nach dem GrEStG.

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