Das am 16. 4. 1995 beschlossene StruktAnpG 1996, BGBl 201, enthält eine Reihe von Neuerungen, die sich ab 1996 anfallende Gewinne und Verluste auswirken. Im folgenden sollen die wichtigsten Regelungen in diesem Zusammenhang angesprochen werden. Soweit nicht anders erwähnt, beziehen sich die Gesetzesstellen auf die Fassung nach dem StruktAnpG.