§ 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG
1. Vermietete Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Vermietung unmittelbar dem Betriebszweck dient, und zwar insbesondere dadurch, dass sie zur Steigerung der Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit beitragen.