§ 18 Abs 7 EStG
Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung die Auffassung vertreten, von einer Betriebseröffnung iSd § 18 Abs 7 EStG 1988 könne auch dann ausgegangen werden, wenn infolge Erwerbes der Sachgesamtheit „Betrieb“ eine Betriebsfortführung und damit ein Betriebserwerb iSd § 10 Abs 5 EStG vorliegt (BMF 1. 3. 1990, RdW 1989, 274).