Bei der Finanzierung des Ankaufs einer Liegenschaft wird die Kreditvaluta (der Kaufpreis) dem Verkäufer häufig ausgezahlt, bevor die Eintragung des Eigentums des Käufers (Kreditnehmers) und der Hypothek der Bank im Grundbuch erfolgt. Der Beitrag untersucht die Rechte der Bank, wenn die Begründung der Hypothek wegen eines Konkurses des Käufers unterbleibt. Der Autor vertritt die Ansicht, dass der Bank ein Zurückbehaltungsrecht an der Ankaufsurkunde und im Fall des Erwerbes unbelasteten Eigentums durch die Masse ein Bereicherungsanspruch zustehen.