§ 2 Abs 1 UStG
§ 47 Abs 2 EStG
Bei einem stundenweise entlohnten Bauarbeiter („Partieführer“), der unter Anleitung eines Architekten bzw. Baumeisters tätig wird, überwiegen die Elemente eines Dienstverhältnisses auch dann, wenn er Teile seines Stundenlohnes an andere ausländische Arbeitskräfte weitergibt und von ihm Personal aufgenommen werden kann.