§ 879 ABGB
§ 27 Z 4 AngG
1. Die vertragliche Verpflichtung, ein auch für Privatfahrten zur Verfügung gestelltes Dienstfahrzeug bei Verzicht auf die Dienstleistung des AN unverzüglich zurückzustellen, verstößt nicht gegen die guten Sitten.
2. Die beharrliche Weigerung des AN, das Dienstfahrzeug nach Kündigung und Dienstfreistellung durch den AG zurückzustellen, berechtigt den AG zur Entlassung des AN.