§ 27 Z 1 AngG
§ 10 Abs 2 AZG
1. Äußert ein AN Kritik an dem von ihm zu verkaufenden Produkt (Auto) gegenüber einem anderen Autohändler derselben Marke, der als Kunde des AG nicht in Frage kommt, sind die Interessen des AG nicht in einem Maße beeinträchtigt, daß der Entlassungsgrund des § 27 Z 1 AngG erfüllt wäre.