§ 24 GmbHG, § 25 GmbHG
§ 25 WTBO, § 28a WTBO
§ 861 ABGB
§ 1 UWG
§ 24 GmbHG steht als positive Teilausprägung der Treuepflicht zu § 25 GmbHG im Verhältnis der Spezialität. Verstößt daher das beanstandete Verhalten gegen das Wettbewerbsverbot nach § 24 Abs 1 GmbHG, kommen nur Ansprüche nach § 24 Abs 3, nicht solche nach § 25 GmbHG in Betracht. Leistungsansprüche unterliegen daher der in § 24 Abs 4 vorgesehenen zeitlichen Beschränkung.