§ 74 GmbHG
§ 358 ABGB, § 914 ABGB
Wird lediglich das Vorliegen einer vorübergehenden Zahlungsstockung und nicht auch Kreditunwürdigkeit seit der Darlehensgewährung behauptet, kann nicht von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen durch „Stehenlassen“ eines in nicht kritischer Zeit gewährten Darlehens in der Krise gesprochen werden.