Seit der Entscheidung des verstärkten Senates (SZ 63/37) ist die volle Konkurrenz von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen in Lehre und Rechtsprechung weitgehend unbestritten. Manche Autoren verneinen allerdings einen sofortigen Anspruch des Erwerbers auf Geldersatz für behebbare Mangelschäden. Zu dieser Ansicht gibt es nunmehrzwei widersprüchliche Entscheidungen des OGH.