§ 22 EStG, § 23 EStG
Unter „fachlich vorgebildeten Arbeitskräften“ sind nicht nur Arbeitskräfte mit einer der des Berufsträgers gleichwertigen Ausbildung zu verstehen, sondern auch Arbeitskräfte (hier ca 50!), die seine Arbeitstätigkeit jedenfalls in Teilbereichen ersetzen. Bei einem Laborarzt zählen medizinisch-technische Assistenten jedenfalls dazu.