vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Laborarzt als Gewerbetreibender

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1996, 96 Heft 2 v. 15.2.1996

§ 22 EStG, § 23 EStG

Unter „fachlich vorgebildeten Arbeitskräften“ sind nicht nur Arbeitskräfte mit einer der des Berufsträgers gleichwertigen Ausbildung zu verstehen, sondern auch Arbeitskräfte (hier ca 50!), die seine Arbeitstätigkeit jedenfalls in Teilbereichen ersetzen. Bei einem Laborarzt zählen medizinisch-technische Assistenten jedenfalls dazu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!