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Bezugsrechtsausschluss, Sacheinlagen, Einpersonengründung im EU-GesRÄG

WirtschaftsrechtGünter H. Roth, Hanns FitzRdW 1996, 1 Heft 1 v. 15.1.1996

Die Umsetzung der europäischen Richtlinien im Gesellschaftsrecht war Österreich bereits im EWR-Vertrag bis Jahresende 1995 aufgegeben und wäre nach dem EU-Beitrittsvertrag sogar schon zu Jahresbeginn 1995 zu vollziehen gewesen. Der im August 1995 veröffentlichte Gesetzentwurf erledigt die vielschichtige Aufgabe in einem Gesetzeswerk (EU-GesRÄG) und stellt schon allein dadurch eine eindrucksvolle Leistung dar; denn selbst wenn die Reformen im österreichischen Gesellschaftsrecht spätestens seit dem RLG von 1990 zielbewusst auf Europarechtskonformität ausgerichtet waren, so bleibt doch in den Einzelheiten noch viel und in manchen Punkten auch Grundsätzliches zu tun. Die ganze Komplexität der Materie hat ein kleines Team aus Kreisen des Justizministeriums und der Wirtschaftsuniversität Wien in bewundernswerter Weise gemeistert, und dieser Eindruck wird auch nicht durch die Feststellung geschmälert, dass das rechtspolitische Interesse der Entwurfsautoren vielleicht bei einigen Umsetzungsaufgaben stärkere Akzente setzt als bei anderen.

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