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Richtigstellung der Parteienbezeichnung bei Einzelrechtsnachfolge

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 585 Heft 12 v. 15.12.1996

Art III StruktVG
§ 142 HGB
§ 235 ZPO

Die Berichtigung der Parteienbezeichnung auf ein existentes Rechtssubjekt ist auch dann zulässig, wenn zunächst eine Personenhandelsgesellschaft als kl P auftritt, deren Vollbeendigung aber bereits aus den im Verfahren verifizierten Klagsbehauptungen folgt.

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