§ 36 IPRG, § 45 IPRG
§ 34 PatG, § 45 PatG
§ 381 Z 2 EO
Zur Erlangung eines Verfügungsverbotes mittels einstweiliger Verfügung, um dadurch den Anspruch auf Unterlassung jeder rechtsgeschäftlichen Verfügung über ein Patent ohne Zustimmung zu sichern, ist gem § 381 Z 2 EO die Bescheinigung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig.