§ 178 HGB, § 187 HGB
Dem atypischen stillen Gesellschafter kommt auch im Konkurs der Komplementär-GmbH im Hinblick auf den Eigenkapitalcharakter seiner Einlage nicht die Stellung eines Konkursgläubigers zu.
OGH 24.07.1996, 8 Ob 2124/96b
§ 178 HGB, § 187 HGB
Dem atypischen stillen Gesellschafter kommt auch im Konkurs der Komplementär-GmbH im Hinblick auf den Eigenkapitalcharakter seiner Einlage nicht die Stellung eines Konkursgläubigers zu.
OGH 24.07.1996, 8 Ob 2124/96b