§ 56 ZPO , § 57 ZPO , § 60 ZPO
§ 880a ABGB
Zweck der aktorischen Kaution ist der Schutz des Beklagten vor kostenverursachender Rechtsanmaßung durch Ausländer; sie dient als Deckungsfonds zur Realisierung der Prozesskostenersatzansprüche gegen den sachfälligen Kläger.