§ 8 Abs 5 ImmMV 1978, § 15 ImmMV 1978
§ 29 HVG
§ 917a ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
§ 27 MRG
Die Bestimmungen der ImmV über die Provisionshöhe sind gesetzliche Entgeltregelungen iS des § 917a ABGB.
Keine Grundlagen für die Provisionsberechnung sind verbotene Ablösen. Die Berufung auf Vorschriften, die zum Schutz eines Vertragspartners erlassen wurden, kann, weil Rechtsausübung vorliegt, schon an sich nicht sittenwidrig sein.