vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Chaos bei der „Basispauschalierung“

SteuerrechtRdW 1996, 495 Heft 10 v. 15.10.1996

Der Schriftsteller hat ein Betriebsausgabenpauschale von nur 6 %, der Dolmetscher 12 %, ebenso der Arzt auch für seine Klassegelder; der technische Berater hat wieder nur 6 %, der juristische Berater 12 %, der Steuerberater ebenfalls 12 %, der Hausverwalter nur 6 %, Künstler haben 12 %, Wissenschaftler nur 6 %.

Das bisherige gesetzliche Betriebsausgabenpauschale von 12 % wird ab 1997 für bestimmte Tätigkeiten auf 6 % herabgesetzt (§ 17 Abs 1 EStG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!