Der Schriftsteller hat ein Betriebsausgabenpauschale von nur 6 %, der Dolmetscher 12 %, ebenso der Arzt auch für seine Klassegelder; der technische Berater hat wieder nur 6 %, der juristische Berater 12 %, der Steuerberater ebenfalls 12 %, der Hausverwalter nur 6 %, Künstler haben 12 %, Wissenschaftler nur 6 %.
Das bisherige gesetzliche Betriebsausgabenpauschale von 12 % wird ab 1997 für bestimmte Tätigkeiten auf 6 % herabgesetzt (§ 17 Abs 1 EStG).