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Gebetsverrichtung während der Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 491 Heft 10 v. 15.10.1996

§ 8 ARG
§ 27 Z 4 Fall 2 AngG
§ 82 lit f Fall 2 GewO

Die zur Ausübung religiöser Pflichten erforderliche Freizeit ist nur insoweit zu gewähren, als die Freistellung von der Arbeit mit den Erfordernissen des Betriebes vereinbar ist.

OGH 27.03.1996, 9 Ob A 18/96

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