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Telekommunikation und Kartellrechtim Lichte der zum 1. 1. 1998 anstehenden Liberalisierung1)

WirtschaftsrechtNorbert GugerbauerRdW 1996, 459 Heft 10 v. 15.10.1996

Die von der EU forcierte Deregulierung der Telekommunikationsverwaltungen führt bis zum 1. 1. 1998 zu einer völligen Liberalisierung dieser Märkte. Die bisherigen Monopolunternehmen werden ihre beherrschende Stellung aber nicht schon allein durch die Aufhebung der Monopolrechte verlieren.

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