Die Entlastung für Vorstandsmitglieder einer GmbH oder einer AG unter Vorbehalt ist abzulehnen. Bei der Frage der geteilten Entlastung ist zwischen GmbH- und Aktienrecht zu differenzieren.
Die Entlastung für Vorstandsmitglieder einer GmbH oder einer AG unter Vorbehalt ist abzulehnen. Bei der Frage der geteilten Entlastung ist zwischen GmbH- und Aktienrecht zu differenzieren.