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Verlust des Vorsteuerabzuges bei gescheiterter Unternehmensgründung?

SteuerrechtW.D.RdW 1995, 368 Heft 9 v. 1.9.1995

Hat der künftige Unternehmer nur Vorbereitungshandlungen gesetzt und ist die geplante Unternehmensgründung gescheitert, dann verliert er damit nach einem Urteil des BFH rückwirkend auch das Recht auf Vorsteuerabzug.

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