Hat der künftige Unternehmer nur Vorbereitungshandlungen gesetzt und ist die geplante Unternehmensgründung gescheitert, dann verliert er damit nach einem Urteil des BFH rückwirkend auch das Recht auf Vorsteuerabzug.
Hat der künftige Unternehmer nur Vorbereitungshandlungen gesetzt und ist die geplante Unternehmensgründung gescheitert, dann verliert er damit nach einem Urteil des BFH rückwirkend auch das Recht auf Vorsteuerabzug.