ArbVG §§ 34, 40
1. Die Ausgliederung von Unternehmensteilen stellt eine wirtschaftliche Disposition des AG dar, die in der Regel nicht der Überprüfung des Gerichtes unterliegt.
2. Bei den im ArbVG gebrauchten Begriffen Betrieb - Unternehmen - Konzern handelt es sich um eine Typenreihe, bei der eine typologische Zuordnung vorzunehmen ist. Gegen die Annahme einer Identität des Unternehmens- und Konzernbegriffs (bei besonders enger organisatorischer Verflechtung der Konzernunternehmen) bestehen insb wegen der Verweisung des ArbVG auf den Konzernbegriff des Gesellschaftsrechts erhebliche methodische Einwände.