Ein wesentlicher Fortschritt des Umgründungssteuergesetzes liegt sicherlich darin, daß es sich zum Ziel gesetzt hat, die unter der Ägide des Strukturverbesserungsgesetzes unklare Wechselwirkung zum Gesellschaftsrecht (vgl etwa zu der Frage der Rückwirkungsfristen OGH HS 8444) zu beseitigen. Vor allem wurde die steuerliche Buchwertfortführung von der handelsrechtlichen Bewertung entkoppelt. Trotzdem ergibt sich in der
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