EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit b
Geht die belangte Behörde bei Schätzung der Anschaffungskosten eines den betrieblichen Erfordernissen gerecht werdenden PKW von einem Betrag von 467.000 S aus, so kann ihr daraus - bezogen auf das Jahr 1991 - keine Rechtsverletzung vorgeworfen werden.