vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Provisionseinnahmen für Tätigkeit vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 328 Heft 8 v. 1.8.1995

EStG: § 1, § 98

DBA-UdSSR

Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Rußland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gem Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich eine inländische Erfassung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit nur dann, wenn diese Tätigkeit in einer österreichischen Repräsentanz (Betriebstätte) ausgeübt worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!