Aufgrund von Anfragen seitens der Abgabenbehörden und der beratenden Berufe gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu den Rechtsfolgen fehlerhaft durchgeführter Umgründungen iSd UmgrStG bekannt. Rechte und Pflichten können aus dieser Beurteilung nicht abgeleitet werden: