I. Fragestellung
In den derzeit gültigen und von der Finanzverwaltung angewendeten Lohnsteuerrichtlinien 1992 (LStR 1992)1) wurden die vom Kilometergeld erfaßten Aufwendungen zuletzt neu definiert und dabei bisher nicht unter diese Pauschalierung subsumierte Aufwendungen wie insbesondere Vollkaskoprämien, aber auch Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherungsprämien sowie Mitgliedsbeiträge zu Autofahrerklubs mit einbezogen.