Im folgenden soll erörtert werden, inwieweit das Verbot der Einlagenrückgewähr im Bereich der Verschmelzung der Mutter- auf die Tochtergesellschaft Bedeutung erlangen kann. Des weiteren gilt es zu untersuchen, ob die vorgesehenen Gläubigerschutzbestimmungen ausreichend sind. Abschließend werden auch einige Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Minderheitsgesellschafter aufgeworfen.