Kirchenbeitrag: Auch bei geistlichen Amtsträgern zählt der Kirchenbeitrag nicht zu den Werbungskosten (VwGH 23. 11. 1994, 94/13/0182).
Lohnsteuerrückforderung: Wurde dem Arbeitgeber im Haftungsweg Lohnsteuer rechtskräftig vorgeschrieben, dann kann der Arbeitnehmer die Lohnsteuer nicht nach § 240 BAO mit der Begründung zurückfordern, sie sei zu unrecht abgeführt worden (VwGH 5. 10. 1994, 94/15/0094).