EStG § 10 Abs 3 (idF vor BGBl 1993/253)
1. Ob der ausschließliche Betriebsgegenstand iSd § 10 Abs 2 Z 1 EStG 1972 bzw des § 10 Abs 3 EStG 1988 die gewerbliche Vermietung ist, richtet sich sowohl nach den Vertragsgrundlagen (Gesellschaftsvertrag, Satzung) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung.