EStG: § 28 Abs 7, § 30 Abs 1
UStG: § 12 Abs 10
Angefragter Sachverhalt
Im Jahre 1985 Erwerb eines Miethauses („Zinshaus“); im Jahre 1991 Wohnungszusammenlegung mit Verteilung der Kosten auf 10 Jahre (§ 28 Abs 3 EStG). Im Jahre 1996 wird ein ungenutzter und unausgebauter Dachboden ins Wohnungseigentum veräußert.