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Keine Werbungskosten für weiße Hemden von Richtern

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 283 Heft 7 v. 1.7.1995

EStG: § 16

Der Besitz mehrerer weißer Hemden stellt weder einen Aufwand dar, der über den normalen Bekleidungsaufwand von Berufstätigen in vergleichbaren Berufen hinausgeht, noch läßt sich eine einwandfreie Abgrenzung von den Kosten der privaten Lebensführung in zuverlässiger und leicht nachprüfbarer Weise vornehmen.

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