EStG § 6 Z 1, 2 und 3, § 16 Abs 1 Z 8
1. Mangels eigener Begriffsumschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im EStG, sind für den Begriffsinhalt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (ab dem Rechnungslegungsgesetz die im HGB kodifizierten Grundsätze) maßgeblich. Die Regeln des Bewertungsgesetzes (etwa jene des § 14 BewG) treten hingegen zurück.