EStG: § 4 Abs 4
Die Frage, ob und in welcher Höhe Sponsorzahlungen als Betriebsausgabe anzusehen sind, ist ausschließlich nach dem Wert der durch die Sponsorzahlung bewirkten Werbeleistung, die der Empfänger für den leistenden Betrieb erbringt, zu beurteilen. Das bedeutet, daß eine Sponsorzahlung nur insoweit als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, als ein entsprechender Werbeeffekt nachgewiesen werden kann.