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AfA und Finanzierungskosten bei einem privat genutzten Spekulationsgegenstand

SteuerrechtRdW 1995, 232 Heft 6 v. 1.6.1995

Beispiel:

Frau B erwirbt im Jänner 1990 eine Villa um 12 Mio öS (2 Mio öS Grundwert, 10 Mio öS Gebäudewert), In den Jahren 1990 bis 1994 wird die Villa als Zweitwohnsitz (Feriendomizil) privat genutzt. Im Dezember 1994 verkauft Frau B ihre Villa um 14 Mio öS.

Da die Villa privat genutzt worden ist, ist die AfA von (5 × 1,5 % von 10 Mio öS =) 750.000 öS nicht steuerlich abgezogen worden.

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