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Rechtsnachfolge durch Schuldeinlösung hinsichtlich von Hypotheken

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 217 Heft 6 v. 1.6.1995

EO §§ 9, 36

ABGB §§ 364c, 1422

Schuldeinlösung nach § 1422 ABGB bewirkt nicht nur den automatischen Übergang der Forderung, sondern auch der einverleibten Hypothek, sodaß später eingetragene Belastungs- und Veräußerungsverbote der Bewilligung der Zwangsversteigerung nicht entgegenstehen.

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