CMR Art 32
Eine Schadensreklamation iSd Art 32 Abs 2 CMR setzt voraus, daß der Frachtführer auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut hingewiesen und unmißverständlich klargestellt hat, daß er dafür in Anspruch genommen wird. Grund und Höhe des Schadens muß aber nicht im einzelnen vorgetragen werden.