EStG: § 3 Abs 1 Z 15 lit b
1. Der Begriff „Konzernunternehmen“ im Sinne des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG 1988 ist im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen.
Ob die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen den Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG 1988 entspricht und daher nach dieser Gesetzesstelle keinem Lohnsteuerabzug zu unterziehen ist, hat der den Vorteil zuwendende Arbeitgeber zu beurteilen.