ABGB § 879
Die Vereinbarung, daß ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die weiterlaufenden Kosten für ein auf seinen Wunsch angeschafftes Luxusfahrzeug zu tragen habe, verstößt nicht gegen die Erwerbsfreiheit und ist somit nicht als sittenwidrig zu qualifizieren.