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Eintragung von „sonstigen Rechtsträgern“ ins Firmenbuch

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 141 Heft 4 v. 1.4.1995

HGB §§ 18 Abs 2, 30, 33

FBG § 17

Für juristische Personen, die aufgrund der Anordnung in Sondergesetzen in das Firmenbuch einzutragen sind, kommen § 33 und damit auch §§ 18 Abs 2 und 30 HGB nicht zur Anwendung (hier: Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft)

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