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Verstrichene Frist bei der Bankgarantie

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 136 Heft 4 v. 1.4.1995

ABGB § 880a

Das ungenützte Verstreichen der Garantiefrist kann die Garantiebank dem Begünstigten nicht mehr erfolgreich einwenden, wenn ihre Verhandlungsführung den Begünstigten von einer formellen Abrufung abgehalten hat.

OGH 21. 12. 1994, 6 Ob 668/94

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