EStG 1972: § 6
Der Gerichtshof widerspricht nicht der weithin vertretenen Auffassung, wonach die überpreisige Veräußerung gebrauchter Wirtschaftsgüter mit anschließender Rückmiete wirtschaftlich betrachtet als Darlehen mit bloßer Sicherungsübereignung der gebrauchten Wirtschaftsgüter (wirtschaftliches Eigentum bleibt beim Übereigner) anzusehen ist.