EStG: § 27 Abs 1 Z 6, § 29 Z 1
Gewinnbeteiligungen aus Lebensversicherungen unterliegen gem § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 nur dann der Einkommensbesteuerung, wenn
der Versicherungsvertrag nicht gegen laufende Prämienzahlung abgeschlossen wurde undEStG: § 27 Abs 1 Z 6, § 29 Z 1
Gewinnbeteiligungen aus Lebensversicherungen unterliegen gem § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 nur dann der Einkommensbesteuerung, wenn
der Versicherungsvertrag nicht gegen laufende Prämienzahlung abgeschlossen wurde und